Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 03.06.2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet, um dem teilweise starken wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise entgegenzuwirken. Mit der Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat wurden nun zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Die Senkung der Umsatzsteuersätze gilt befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 (§28 Abs. 1 und Abs. 2 UStG). Nach ersten Berechnungen des Finanzministeriums wird diese Steuererleichterung 20 Milliarden Euro kosten. Ob die gewünschten Effekte für die Corona-geschwächte Wirtschaft eintreffen, ist stark umstritten.
In jedem Fall wirkt sich die temporäre Umsatzsteuersenkung auch auf die Buchung und Abrechnung von Geschäftsreisen aus.
Reisebuchungen
Für bereits vor dem 1. Juli getätigte innerdeutsche Reisebuchungen, mit einem Reisezeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020, wird bei Rechnungsstellung der Umsatzsteuersatz entsprechend reduziert. Für Buchung ab dem 1. Juli 2020 sind die reduzierten Umsatzsteuersätze bereits angepasst. Nicht alle Anbieter werden die Bruttopreise für Reiseleistungen reduzieren und behalten den Preisvorteil ein. In diesem Fall wird der Firmenkunde durch die geringere Umsatzsteuerrückerstattung sogar schlechter gestellt.
Reisekostenabrechnung
Bei der Abrechnung von innerdeutschen Geschäftsreisen sind für die Fahrt-, die Übernachtungs- und die Verpflegungs- sowie die Reisenebenkosten (Verpflegungspauschalen und Fahrtkostenpauschalen bleiben unverändert) die reduzierten Umsatzsteuersätze für den Reisezeitraum 01.07. – 31.12.2020 zu berücksichtigen. Für Flugbuchungen innerhalb Deutschlands liegt der reduzierte Umsatzsteuersatz bei 16 %. Für Flüge ins Ausland fällt die Umsatzsteuer bisher nicht an. Die Gastronomie profitiert von zwei unterschiedlichen Umsatzsteuersenkungen im Rahmen der Corona-Hilfe. Zum einen wird der Umsatzsteuersatz im nächsten Jahr bis zum 30.06.2021 auf 7 % für Speisen reduziert und für die nächsten 6 Monate bis zum 31.12.2020 auf 5 % auf Speisen und 16 % auf Getränke. Für Bahnbuchungen gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5 %. Die Reisekostenabrechnung und die Verbuchung im Rechnungswesen wird somit noch komplexer.
Nutzer der Atlatos Expense Engine können die Anpassungen jedoch leicht vornehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.